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Auch bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung steht dem Beschenkten die AfA zu

In seiner Grundsatzentscheidung vom 4.10.2016 - IX R 26/15 musste sich der IX. Senat des BFH zu einer sehr grundsätzlichen Frage äußern, die bisher höchstrichterlich noch nie entschieden worden ist.

Es ging um die Frage, ob der Beschenkte im Rahmen einer mittelbaren Grundstücksschenkung die AfA aufgrund der Rechtsnorm des § 11d EStDV geltend machen kann.

Die Finanzbehörden haben die Gewährung AfA abgelehnt.

Der BFH hat nun in seiner Grundsatzentscheidung klargestellt, dass der Beschenkte im Rahmen einer mittelbaren Grundstücksschenkung die AfA von den Anschaffungskosten des Schenkers - unter Anwendung von § 11d EStDV - geltend machen kann.

Die klarstellende Entscheidung des BFH ist sehr zu begrüßen.


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