Der BFH hat sich in seinem Urteil vom 11.7.2018 XI R 26/17 mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Aufteilung einer unternehmerischen Tätigkeit auf mehrere Kleinbetriebe zulässig ist.
Der BFH hat die Frage in seiner Entscheidung in der Weise beantwortet, dass die mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung in Form der Aufteilung einer unternehmerischen Tätigkeit eine zweckwidrige Handlungsweise darstellt.
Festzuhalten bleibt daher, dass für eine unternehmerische Betätigung die Kleinunternehmerregelung nicht mehrfach in Anspruch genommen werden kann.