Durch das sog. JStG 2019 sind in § 8 Abs. 1 EStG zwei neue Sätze eingefügt worden, die zu einer Klarstellung / Neuordnung bei der Behandlung von Gutscheinen im Sachbezugsrecht geführt haben.
Über diese Änderungen können Sie sich in Form einer aktuellen Veröffentlichung von Scherf und Gerstl, NWB 2020, 228 ff. informieren.
Im Rahmen unserer Seminare „aktuell-1-2020“ und die „Einkommensteuerveranlagung 2019“ informieren wir Sie selbstverständlich ebenfalls über die eingetretenen Änderungen.