Versteckt im unverdächtigen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist das sozialversicherungsrechtliche optionale Statusfeststellungsverfahren weitreichend reformiert worden.
Mit dem neuen Verfahren will der Gesetzgeber Bürokratie abbauen.
Zum 1.4.2022 treten wesentliche Änderung in Kraft.
Die bedeutsamen Eckpunkte der Änderungen entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung LGP 2022, 20 ff.