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Beerdigungskosten als dauernde Last
Der X. Senat des BFH hat mit Urteil vom 19. Januar 2010 X R 17/09 entschieden, dass Beerdigungskosten als Dauernde Last berücksichtigt werden können.
Voraussetzung ist, dass sich der Vermögensübernehmer gegenüber den Vermögensübergebern (Eltern) in einem Vermögensübergabevertrag verpflichtet hat, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen.
In diesem Fall sind die dadurch nach dem Tod des Letztverstorbenen entstandenen angemessenen Aufwendungen als dauernde Last i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar.
Eine weitere Bedingung ist jedoch, dass nicht der Vermögensübernehmer, sondern ein Dritter Erbe ist.