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Begünstigung von Entschädigungszahlungen
Nach dem Urteil des IV. Senats des BFH vom 24. Juni 2009 IV R 94/06 führt die Auflösung eines Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH zur Vermeidung einer Kündigung und die Zahlung einer Abfindung an den Geschäftsführer auch dann zu einer tarifbegünstigten Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn die GmbH Gesellschafter-Geschäftsführerin einer Mitunternehmerschaft und der Geschäftsführer deren minderheitsbeteiligter Mitunternehmer ist.