Die entscheidende Frage ist, ob die Vertragsarztzulassung eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt.
Soweit man diese Frage negativ beantworten sollte, besteht keine Notwendigkeit die Vertragsarztzulassung „mit in die MVZ-GmbH“ einzubringen.
Soweit man diese Frage jedoch positiv beantworten sollte, käme man zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen des § 20 UmwStG nicht erfüllt werden.
In der Literatur bestehen hierzu nun aktuell zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen, die für den gestaltenden Berater eine erhebliche Unsicherheit bringen.
Die Details dieser Diskussionen und den Praxishinweis, wie Sie im praktischen Fall handeln sollten, werden wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2021 vorstellen.