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Bei Entgeltsfortzahlung zu berücksichtigende SFN-Zuschläge sind steuer- und beitragspflichtig

Arbeitnehmer haben bei Krankheit, an Feiertagen und bei Urlaub Anspruch auf Entgeltsfortzahlung.

Zahlen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern regelmäßig auch Sonntags-, Feiertags- und Nachzuschläge müssen sie diese Zuschläge in vielen Fällen auch während der Entgeltsfortzahlung zahlen.

Die näheren Hintergründe und die praktische Umsetzung erläutert ein Beitrag in der Zeitschrift LGP 2018, 150.


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