Arbeitnehmer haben bei Krankheit, an Feiertagen und bei Urlaub Anspruch auf Entgeltsfortzahlung.
Zahlen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern regelmäßig auch Sonntags-, Feiertags- und Nachzuschläge müssen sie diese Zuschläge in vielen Fällen auch während der Entgeltsfortzahlung zahlen.
Die näheren Hintergründe und die praktische Umsetzung erläutert ein Beitrag in der Zeitschrift LGP 2018, 150.