Mit Beschluss vom 14.12.2022 X R 19/21 hat der BFH das BMF dazu aufgefordert dem vor stehenden Verfahren zur o.a. Fragestellung beizutreten.
Offenkundig möchte der X. Senat des BFH diese spannende Praxisfrage einmal grundsätzlich beleuchten.
Einschlägige Streitfälle sollte im Hinblick auf das Verfahren offengehalten werden.