Alle Artikel anzeigen
Beköstigung von Arbeitnehmern
Der VI. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 19.11.2008 VIII R 80/06 deutlich gemacht, dass Mahlzeiten, die zur Beköstigung von Arbeitnehmern anlässlich einer Auswärtstätigkeit (Fortbildungsveranstaltung) abgegeben werden, mit dem tatsächlichen Wert und nicht mit den Werten der Sachbezugsverordnung anzusetzen sind.