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Beköstigung von Arbeitnehmern

Der VI. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 19.11.2008 VIII R 80/06 deutlich gemacht, dass Mahlzeiten, die zur Beköstigung von Arbeitnehmern anlässlich einer Auswärtstätigkeit (Fortbildungsveranstaltung) abgegeben werden, mit dem tatsächlichen Wert und nicht mit den Werten der Sachbezugsverordnung anzusetzen sind.

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