Mit unserem Newsletter vom 02.09.2019 haben wir Sie über eine bedeutsame Veröffentlichung der RiFG Frau Dr. Peters zur o.a. Fragestellung informiert.
Sie ist in ihrer Veröffentlichung – abweichend zum Entwurf des BMF-Schreibens – zu dem Ergebnis gelangt, dass keine gesetzliche Grundlage zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation besteht.
Nun ist mit Erstaunen festzustellen, dass das BMF den Entwurf des o.a. BMF-Schreibens von seiner Homepage entfern hat.
Es wird spannend sein, welche Änderungen in einem Neuentwurf enthalten sein werden.
Wir werden Sie laufend über die Entwicklung informieren.