Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat sich mit Urteil vom 6.6.2019 – 1 K 699/19, Pressemitteilung des FG 6-2019 mit der o.a. Frage auseinandergesetzt
In seinem Urteil ist das FG zu dem Ergebnis gelangt, dass das Mietverhältnis nicht anzuerkennen ist, da es nicht fremdüblich vereinbart worden ist.
Das Urteil zeigt jedoch deutlich auf, wie gestaltet werden muss, damit auch ein derartiges Mietverhältnis ertragsteuerlich berücksichtigt werden kann.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2019 werden wir Ihnen diesen Weg aufzeigen.