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Bereiten Sie sich kompetent auf den Beginn einer Betriebsprüfung vor

Die Durchführung einer Betriebsprüfung ist regelmäßig ein erheblicher Eingriff in den betrieblichen Ablauf.

Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber in den §§ 193 ff AO ausführliche Regelungen über den Rahmen einer Betriebsprüfung gesetzlich verankert.

Zu praktischen Handhabung haben die Finanzbehörden den AOAE und speziell die Betriebsprüfungsanordnung geschaffen.

Im Rahmen von Betriebsprüfungen (und häufig beginnt das Problem bereits mit dem Erlass der Betriebsprüfungsanordnung) sind sehr häufig Fehler der Betriebsprüfungsstellen bzw. der Betriebsprüfungsfinanzämter festzustellen.

Damit Sie hierauf vorbereitet sind, empfehlen wir die Veröffentlichung von Bruschka, AO-StB 2019, 218.

Bruschka setzt sich intensiv mit sämtlichen Praxisfragen auseinander und zeigt die potentiellen Fehler der Finanzbehörden auf, die Ihnen die Chance bieten, den Betriebsprüfungsdiensten ihre Grenzen aufzuzeigen.


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