In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob der StB im Rahmen der Übernahme eines Lohnmandats auch eine sozialversicherungsrechtliche Beratung schuldet.
Hierzu hat sich das OLG Koblenz mit seinem Hinweisbeschluss vom 13.5.2016 - 3 U 167/16 umfänglich geäußert.
Das OLG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der StB diese Leistung nicht schuldet.
Die Entscheidung ist von erheblicher praktischer Bedeutung und sehr zu begrüßen.