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Besteht eine Grenze beim Abzug von Kosten wegen einer krankheitsbedingten Unterbringung zur Pflege in einer Senioreneinrichtung?

Soweit es für den Verfasser der Newsletter ersichtlich ist, besteht bisher keine Rechtsprechung zur der Frage, wie der tatsächliche Aufwand für eine pflegebedingte Unterbringung in einem Pflegeheim zu bemessen ist. Das FG Düsseldorf hat sich nunmehr hierzu in seiner rkr. Entscheidung vom 5.4.2016 - 10 K 1080 E geäußert. Demnach sind die Aufwendungen nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, als sie für eine Wohnfläche entstehen, die nicht außerhalb des Rahmens des Üblichen für die Versorgung von Pflegebedürftigen liegt. Das FG Düsseldorf zieht hier eine (grundsätzliche) Grenze von 30 qm. Im Urteilsfall war eine Wohnung von 75 qm gegeben. Eine darüber hinausgehende Berücksichtigung von Aufwendungen setzt nach Auffassung des FG Düsseldorf demnach eine substantiierte Darlegung der Gründe voraus, die eine größere Wohnfläche erforderlich machen.

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