Alle Artikel anzeigen

Betreuen Sie auch Mandanten, die neben dem Betrieb eines e.K. oder einem Mitunternehmeranteil an einer OHG bzw. einer KG einen „Verlustvortrag geerbt haben“?

Es ist in der Praxis immer wieder ein großes Ärgernis, dass Verlustvorträge nach § 10d EStG aufgrund der Entscheidung des GrS 2/04, BStBl 2008 II, 608 dem Grunde nach - nahezu immer – verloren gehen.

Diese Situation muss bei einem geerbten Betrieb eines e.K. oder einen Mitunternehmeranteil an einer OHG bzw. einer KG nicht hingenommen werden.

In dieser Situation bestehen Gestaltungswege, die eine Nutzung des Verlustvortrags ermöglichen.

Sollten Sie hier einen Gestaltungsweg suchen, so wenden Sie sich doch bitte auf der Internetseite von „www.tax-news.de“ an die dort angebotene „Spezialberatung“.

Dort werden wir Ihnen gerne bei der Lösung der Problematik – inklusive der erforderlichen vertraglichen Gestaltungen – zur Seite stehen.

 


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!