Soweit Sie Mandanten mit Ferienimmobilien betreuen, die sowohl zur Eigennutzung als auch durch Vermietung genutzt werden, kennen Sie die Handlungsweise der Finanzämter.
Hier werden die Steuerfestsetzungen regelmäßig über einen längeren Zeitraum vorläufig i.S.d. § 165 AO durchgeführt.
Zu nicht vorhersehbaren Zeitpunkten ändern die Finanzämter dann häufig die Steuerfestsetzungen für mehrere Jahre und gehen hierbei davon aus, dass nunmehr Liebhaberei angenommen wird.
Es stellt sich die Frage, wie lange die Finanzämter eine derartige Vorgehensweise umsetzen können.
Das FG Münster hat hier mit seinem Urteil vom 21.1.2018 - K 288/16 E Grenzen gesetzt.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2018 werden wir Sie u.a. über diese Entscheidung und deren Folgen informieren.