Soweit Ihre Mandanten bisher in Deutschland gelebt haben und den Plan haben ihre Phase nach dem Arbeitsleben im Ausland zu verbringen, bedürfen Ihre Mandanten dringend einer Beratung.
Grundlage dieser Aussage ist die Entscheidung des EuGH vom 1.3.2018 - C 558/16, Mahnkopf.
Bisher sind sämtliche Beteiligte davon ausgegangen, dass im o.a. Sachverhalt beim Tod eines Ehepartner das Deutsche Erbrecht greift.
Mit diesem Vorurteil hat der EuGH gründlich aufgeräumt. Es findet das ausländische Erbrecht Anwendung.
Das führt u.a. dazu, dass der pauschale Zugewinnausgleich ersatzlos entfällt, was sicherlich von den Beteiligten nie gewollt sein wird.
Hier muss aktuell und zeitnah gestaltet werden. Klären Sie Ihre Mandanten bitte zeitnah über diese Umstände auf.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2018 (als Präsenz- oder Online-Seminar) werden wir Sie über die Hintergründe und Gestaltungswege informieren.