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Betreuen Sie Gastronomiemandate? Dann lesen Sie bitte den folgenden Artikel!

Steuerliche Einzelaufzeichnungspflicht und Kassendokumentation in der Gastronomie sind in der Praxis ein erhebliches Problem im Rahmen von Betriebsprüfungen.

Aus diesem Grunde ist es sehr erfreulich, dass sich Beyer in einem grundsätzlichen Artikel, NWB 2019, 2122 mit dieser Frage auseinandersetzt.

Sein Artikel baut auf dem Beschluss des FG Hamburg vom 13.8.2018 – 2 V 216/17 auf.

In diesem Beschluss hat sich das FG Hamburg mit sämtlichen Facetten der vorstehenden Grundsatzfrage auseinandergesetzt.

Aus diesem Grunde sollten Sie das Gespräch mit Ihren diesbezüglichen Mandanten zeitnah suchen, um die Grundsätze des Beschlusses und den ausführlichen Erläuterungen von Beyer zu besprechen.

Denn ein diesbezügliches Gespräch kurz vor einer Betriebsprüfung ist regelmäßig zu spät, weil sich dann die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen nicht mehr treffen lassen.

Fazit: Schnelles Handeln der Mandanten ist erforderlich!


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