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Betreuen Sie Mandanten, die bisher eine Wohnung an ein Elternteil vermietet haben und nun ziehen die Eltern in ein Pflegeheim um
Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 18.11.2014 - 5 K 1403/14 zur o.a. Frage in einem praxisnahen Sachverhalt intensiv Stellung genommen.
Das Problem bestand darin, dass die Eltern im November 2008 ins Pflegeheim gezogen sind, der Mietvertrag offiziell jedoch erst im Juli 2009 beendet worden ist.
Es stellte sich u.a. die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht der Vermieter, weil die Mietforderungen ab Dezember 2008 gegenüber den Eltern nicht mehr durchsetzbar waren. Das FG hat die Frag negativ beantwortet.
Gegen die Entscheidung des FG ist jedoch bereits am 20.11.2015 unter dem AZ BFH IX R 42/15 eine Revision anhängig.
Es ist daher zu empfehlen, in einschlägigen Fallgestaltungen die Steuerfestsetzungen offen zu halten.