Soweit Sie Mandanten betreuen, die ein § 4 (4a) EStG Problem haben und in der gesamten Kette sei 1999 mindestens ein Verlustjahr gehabt haben, dann sollten Sie die nachfolgenden Ausführungen kurz lesen.
Das BMF hat mir Schreiben aus 2005, BStBl 2005 I, 1019, RZ 11 dazu Stellung genommen, wie sich Verluste in diesem Rahmen auswirken.
Der BFH hat mit Urteil vom 14.3.2018 X R 17/16 entschieden, dass die Beurteilung des BMF unzutreffend ist.
Das führt dazu, dass sämtliche Berechnung der Finanzbehörden - soweit in der Kette seit 1999 ein Verlustjahr gegeben ist - unzutreffend sind.
Es bleibt zunächst abzuwarten, wie das BMF mit dieser aus seiner Sicht sicherlich unerfreulichen Entscheidung umgehen wird.
Für die steuerliche Beratung derartiger Mandanten ist es jedoch bedeutsam, dass Sie keine Steuerfestsetzung, die auf dieser Fehlbehandlung aufbaut, mehr bestandskräftig werden lassen.
Über Details werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2018 (als Präsenz- oder Online-Seminar) informieren.