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Betriebsaufspaltung: Weite Auslegung der sachlichen Verflechtung

Der IV. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 19.3.2009 IV R 78/06 eine grundlegende Entscheidung zur Betriebsaufspaltung getroffen. In seiner Entscheidung setzt er sich umfangreich - nahezu lehrbuchartig - mit der bisher vorliegenden Rechtsprechung des BFH zur sachlichen Verflechtung auseinander. Im konkreten Einzelfall hatte er die Frage zu beantworten, ob ein einzelnes Geschäftslokal im Rahmen eines Filialeinzelhandelsnetzes, das weniger als 10 v.H. der gesamten Nutzfläche des Unternehmens ausmachte, eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Diese Frage hat der IV. Senat für den Regelfall positiv beantwortet.

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