In der Praxis wird im Rahmen der Planung von vorweggenommenen Erbfolgeregelung häufig der Weg der Betriebsübertragung unter Vorbehalt des Nießbrauchs gewählt.
Von dieser Fallgestaltung ist unter Berücksichtigung der Entscheidung des BFH vom 25.1.2017 X R 59/14 dringend abzuraten.
Der BFH hat für diese Fallgestaltung eine Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG ausgeschlossen.
Statt dessen ist der BFH zu einer Aufdeckung der stillen Reserven gelangt.
Im Rahmen unserer Seminarreihe aktuell-3-2017 werden wir Sie über diese Entscheidung informieren und Ihnen Wege aufzeigen, wie auf diese Entscheidung des BFH in der Praxis reagiert werden muss.