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Betriebsverpachtung durch isolierte Überlassung von Sonderbetriebsvermögen
Mit seiner Entscheidung vom 6.11.2008 IV R 51/07 setzt der IV. Senat des BFH seine Rechtsprechung zur Betriebsverpachtung konsequent fort. Demnach kann nunmehr auch ein Grundstück, das bis zur Liquidation der Personengesellschaft im Sonderbetriebsvermögen bilanziert war, Gegenstand einer Betriebsverpachtung sein. Voraussetzung ist lediglich, dass das Grundstück alleinige wesentliche Betriebsgrundlage der Personengesellschaft gewesen ist.