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BFH: Ablösezahlungen für die Ablösung eines Wohnungsrechts führen zu sofort abzugsfähigen Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung vom 11.12.2012 – IX R 28/12, BFH-NV 2013, 914 entschieden, dass Ablösezahlungen für die Ablösung eines durch die Eltern vorbehaltenen Wohnungsrechts zu sofort abzugsfähigen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs eröffnet interessante Gestaltungsüberlegungen bei der Übertragung von Grundstückseigentum von den Eltern auf die Nachfolgegeneration. Während die Anschaffung von Grundstückseigentum durch die Kinder nur mit einer geringen Abschreibung von 2 v.H. jährlich belohnt wird, kann die zweistufige Übertragung zu wesentlich günstigeren Ergebnissen führen.

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