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BFH: Abzug finaler ausländischer Betriebsstättenverluste im Rahmen des Verlustabzugs?
Der I. Senat des BFH hat mit seiner jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 5.2.2014 - I R 48/11 deutlich gemacht, dass Deutschland für laufende Verluste einer im Ausland belegenen (im Urteilsfall in Belgien) Betriebsstätte keine Besteuerungsrecht hat.
Der I. Senat lässt den Verlustabzug jedoch zu, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass die Verluste im Quellenstaat - als sogenannte finale Verluste - steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind.
Es bleibt abzuwarten wie die Finanzbehörden nunmehr mit dieser Folgeentscheidung (Erstentscheidung, vgl. BFH vom 9.6.2010 - I R 107/09, DStR 2010, 1611) umgehen wird.