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Angemessenheit von Nachzahlungszinsen: BFH akzeptiert Nachzahlungszinsen i.H.v. 6 v.H.

Gestern hat der BFH neben seiner viel beachteten Entscheidung zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Erstausbildung bzw. ein Erststudium eine weitere - bisher nicht kommentierte - Entscheidung veröffentlicht.

 

Mit unserem Newsletter vom 1.8.2011 haben wir auf eine Musterrevision zur Höhe der Nachzahlungszinsen aufmerksam gemacht.

 

Das FG Düsseldorf, EFG 2010, 1969 hatte eine Klage gegen die Zinshöhe abgewiesen, jedoch die Revision zugelassen.

 

Der I. Senat des BFH hat die Revision mit seinem am 17.8.2011 veröffentlichten Urteil vom 20.4.2011 I R 80/10 zurückgewiesen. Der festgelegte Zinssatz bewegt sich nach Auffassung des I. Senats des BFH im Rahmen des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers.

 

Soweit – im Hinblick auf die anhängige Revision – gegen die Festsetzungen von Nachzahlungszinsen Einspruch eingelegt worden ist, können diese nunmehr zurückgenommen werden.


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