Die Übertragung von Vermögen im Wege der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist seit über 20 Jahren immer wieder konfliktbehaftet.
Das BMF hat zu dem gesamten Fragenkomplex mit seinem BMF-Schreiben vom 11.3.2010, BStBl 2010 I, 227 grundsätzlich Stellung genommen.
In diesem BMF-Schreiben hat das BMF in den RZ 57 und 65 u.a. auch zur Frage Stellung bezogen, wie Versorgungsleistungen zu beurteilen sind, die im Zusammenhang mit nicht begünstigtem Vermögen i.S.d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG zu leisten sind.
Diesen Fragenkomplex möchte der IX. Senat des BFH nun noch einmal grundsätzlich diskutieren.
Aus diesem Grunde hat der IX. Senat des BFH das BMF mit Beschluss vom 28.4.2020 I X R 11/19 aktuell zum Beitritt zum Verfahren aufgefordert.
Einschlägige Fallgestaltungen sollten daher offengehalten werden.