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BFH: Apotheker müssen bei einer Steuerprüfung alle Einzeldaten aus ihrer Warenwirtschaft auf den Tisch legen

Die Frage der Pflicht zur Vorlage der Einzeldaten aus der Warenwirtschaft war und ist in mehreren Verfahren beim BFH anhängig. In einer Veröffentlichung auf Apotheke ADHOC wird über die mündliche Verhandlung in mehreren Fällen beim BFH berichtet. Demnach hat der BFH entschieden, dass im Rahmen einer Betriebsprüfung sämtliche Daten ausgehändigt werden müssen. In dem Artikel wird jedoch auf weitere anhängige Verfahren verwiesen, die einen letzten Hoffnungsschimmer darstellen sollen. M.E. ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass sich die Richter des III. Senats, bei dem die noch offenen Verfahren anhängig sind, sich gegen die Entscheidung der Kollegen aus dem BFH wenden werden. Aber lesen Sie den vollständigen Artikel selbst und bilden Sie sich eine eigenständige Meinung zu dieser seit langem umstrittenen Rechtsfrage.

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