Durch die neue Rechtsprechung des BFH zum Darlehensausfall bzw. der Bürgschaftsinanspruchnahme im Rahmen einer Beteiligung i.S.d. § 17 EStG ist eine erhebliche Unruhe im Rahmen der steuerlichen Beratung entstanden.
An dieser Stelle kann im Hinblick auf die Entscheidung des BFH vom 24.10.2017 VIII R 13/15 zum Ausfall einer privaten Darlehensforderung Entspannung angekündigt werden.
Nach der Entscheidung des BFH führt der Ausfall einer privaten Darlehensforderung ggf. zum einem Verlust aus Kapitalvermögen.
Im Rahmen unserer Seminarreihe aktuell-1-2018 werden wir Sie über die Rechtsprechung des BFH und die entsprechenden Gestaltungsgedanken informieren.