In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob im Hinblick auf die Berechnung des Elterngeldes ggf. ein mehrfacher Wechsel der Steuerklassen bei Eheleuten möglich ist.
Der BFH hat mit seiner Grundsatzentscheidung vom 9.3.2017 VI S 21/1& (PKH) entschieden, dass die gesetzliche Beschränkung auf einen Steuerklassenwechsel im Jahr verfassungsgemäß ist.
In der Praxis ist daher darauf zu achten, dass beim Steuerklassenwechsel planvoll vorzugehen ist.