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BFH: Die Besteuerung von Erstattungszinsen bleibt zweifelhaft
Der VIII. Senat des BFH hat mit seinem am 8.2.2012 veröffentlichten Beschlusss VIII B 146/11 v. 22.12.2011 die ernstlichen Zweifel geteilt, die das FG Münster (vgl. taxnews-aktuell-4-2011) gegen die Wirksamkeit der Gesetzesänderung in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG durch das JStG 2010 geäußert hat, mit der rechtsprechungsbrechend und rückwirkend Erstattungszinsen nach § 233a AO besteuert werden sollen.
Es müssen daher sämtliche Fallgestaltungen offen gehalten werden.