Alle Artikel anzeigen

BFH: Die Rückkehr zu vertragsgemäßem Verhalten führt nicht zur Annahme einer Vermögensübergabe

Der X. Senat des BFH ist mit der Entscheidung vom 15.9.2010 X R 16/09 seiner Linie treu geblieben. Demnach führt die willkürliche - vertraglich nicht vereinbarte - Einstellung der laufenden Leistungen im Rahmen einer Vermögensübergabe und die spätere Wiederaufnahme der Zahlungen nicht mehr zur Annahme von Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Die nach der Zahlungsunterbrechung wieder aufgenommenen Zahlungen stehen demnach nicht mehr im Zusammenhang mit der Vermögensübergabe, sondern stellen nicht abzugsfähige Zuwendung dar.

Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!