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BFH: Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten

Der VI. Senat des BFH hat mir Urteil vom 13.7.2011, VI R 2/11 zur Frage Stellung genommen, ob anlässlich eines Umzugs geleistete doppelte Mietzahlungen beruflich veranlasst und deshalb in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. Demnach stehen die Vorschriften über den Abzug notwendiger Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung dem allgemeinen Werbungskostenabzug umzugsbedingt geleisteter Mietzahlungen nicht entgegen. Derartige Mietaufwendungen können jedoch nur zeitanteilig, und zwar für die neue Familienwohnung bis zum Umzugstag und für die bisherige Wohnung ab dem Umzugstag, längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist des bisherigen Mietverhältnisses, als Werbungskosten abgezogen werden. Der Abzug von Mietaufwendungen als Umzugskosten richtet sich allein nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff und nicht nach den Regelungen des Bundesumzugskostengesetzes.

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