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BFH. Ersatz eines Flachdachs durch ein Satteldach – Entstehen eines Abstellraums

Der IX. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 15.5.2013 IX R 36/12 die durch das FG München aufgeworfene offene Frage nunmehr in kürzester Zeit entschieden. Demnach liegen Herstellungskosten – im Hinblick auf eine Erweiterung – auch dann vor, wenn (neben Anbau und Aufstockung) die nutzbare Fläche des Gebäudes – auch wenn nur geringfügig – vergrößert wird. Auf die tatsächliche Nutzung sowie auf den evtl. noch erforderlichen Aufwand für eine Fertigstellung der entstandenen nutzbaren Fläche zu Wohnzwecken kommt es nicht an. Der IX. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung die durch das FG München aufgezeigten Widersprüche in der Rechtsprechung des BFH mit seiner Entscheidung m.E. nicht überzeugend entkräftet.

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