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BFH: Feststellungsbescheide an Erbengemeinschaften sind regelmäßig nichtig
Der BFH hatte in seiner Entscheidung vom 30.9.2015 - II R 31/13 darüber zu befinden, wie ein Feststellungsbescheid an eine Erbengemeinschaft bekanntzugeben ist.
Das FA hatte einen Bescheid erlassen, der Zusatz enthielt "Der Bescheid ergeht mit Wirkung für und gegen die V-Erbengemeinschaft und alle Miterben". Die einzelnen Miterben wurden namentlich nicht benannt.
Der BFH hat in seiner o.a. Entscheidung deutlich gemacht, dass der vorstehend beschriebene Bescheid nichtig ist.
Eine wirksame Bekanntgabe setzt die Benennung der Inhaltsadressaten ist zwingende Voraussetzung für eine wirksame Bekanntgabe.
Voraussetzung ist daher die Benennung der einzelnen Miterben.