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BFH: GmbH-Beteiligung eines Freiberuflers als notwendiges Betriebsvermögen
Mit seiner Entscheidung vom 12.1.2010 VIII R 34/07 hat der VIII. Senat des BFH eine grundsätzliche Entscheidung zur Annahme von notwendigem Betriebsvermögen hinsichtlich einer GmbH-Beteiligung eines Freiberuflers getroffen.
Demnach ist es nicht ausschlaggebend, dass der Freiberufler seine Umsätze zu 99 v.H. mit der GmbH tätigt.
Entscheidend ist vielmehr, ob die GmbH erhebliche andere Umsätze erzielt.
Daraus leitet der VIII. Senat des BFH ab, dass der Freiberufler die Beteiligung als Kapitalanlage betrachtet und somit kein notwendiges Betriebsvermögen gegeben ist.