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BFH: Grunderwerbsteuer ist trotz Abschaffung der EigZul verfassungsgemäß
Der BFH hat mit Beschluss vom 22.6.2010 II R 4/09 entschieden, dass § 11 Abs. 1 GrEStG trotz Abschaffung der Eigenheimzulage verfassungsgemäß ist.
Der II. Senat hält die Revision einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten waren darüber durch den BFH durch Gerichtsbescheid unterrichtet worden und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.
Hierin hatte der II. Senat ausgeführt: § 11 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes verstößt weder für sich noch im Zusammenhang mit der Abschaffung der Eigenheimzulage gegen die Vorgaben der Verfassung.