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BFH: Grundsätzliche Aussagen zum Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels
Der BFH hat mit Beschluss vom 5.5.2011, X B 149/10 zu grundsätzlichen Fragestelllungen, die im Rahmen der Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels von Bedeutung sind, Stellung bezogen. Demnach sind zwei Umstände für die Beurteilung unbedeutend:
(1) Der X. Senat kann nicht nachvollziehen, weshalb der Ausweis von Grundstücken im Anlagevermögen bindende Wirkung für eine künftige dauerhafte Nutzung der Grundstücke entfalten soll, wenn die Grundstücke später ins Privatvermögen entnommen und von dort aus veräußert werden.
(2) Daneben äußert sich der BFH zur Frage, ob das Halten von umfangreichem Grundbesitz im Privatvermögen – auch bei vorhandenem betrieblichen Grundbesitz und der dadurch gegebenen einschlägigen Branchenkenntnis – als Indiz gegen eine bedingte Veräußerungsabsicht spricht. Diese Frage beantwortet der X. Senat in dieser pauschalen Betrachtung negativ.