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BFH: Keine Rückstellungen für Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen

Der I. Senat des BFH hat mit seinem Beschluss vom 3.3.2010 I R 31/09 klargestellt, dass für eine Pensionsverpflichtung, die in Abhängigkeit von künftigen Gewinnabhängigen Bezügen besteht, keine Rückstellung nach § 6a (1) Nr. 2 EStG gebildet werden darf. Das ist bei Gewinntantiemen der Fall, die nach Erteilung der Pensionszusage entstehen.

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