Alle Artikel anzeigen
BFH: Keine Rückstellungen für Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen
Der I. Senat des BFH hat mit seinem Beschluss vom 3.3.2010 I R 31/09 klargestellt, dass für eine Pensionsverpflichtung, die in Abhängigkeit von künftigen Gewinnabhängigen Bezügen besteht, keine Rückstellung nach § 6a (1) Nr. 2 EStG gebildet werden darf.
Das ist bei Gewinntantiemen der Fall, die nach Erteilung der Pensionszusage entstehen.