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BFH: Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung gegenüber einem Tochterunternehmen
Der I. Senat des BFH hat mit Urteil vom 24.10.2012, I R 43/11 entschieden, dass die auf der Unverzinslichkeit einer im Anlagevermögen gehaltenen Forderung (im Urteilsfall eine Darlehensforderung gegen eine Tochtergesellschaft) beruhende Teilwertminderung keine voraussichtlich dauernde Wertminderung darstellt und daher keine Teilwertabschreibung rechtfertigt.
Sämtliche darüberhinaus umfangreich vorgetragenen Argumente des Steuerberaters hat der I. Senat des BFH deutlich zurückgewiesen.