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BFH kontra Finanzbehörde: Disquotale Einlagen in eine GmbH führen nicht zu einer freigiebigen Zuwendung

Der II. Senat des BFH hat mit seiner grundsätzlichen Entscheidung vom 9.12.2009 II R 28/08 klargestellt, dass die disquotale Einlage von Vermögen in eine GmbH durch Gesellschafter keine freigiebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter darstellt. Abweichend von der Rechtsauffassung der Finanzbehörden (R 18 (3) ErbStR) liegt somit keine freigiebige Zuwendung vor, wenn sich der Wert der GmbH-Beteiligung eines Gesellschafters dadurch erhöht, dass ein anderer Gesellschafter Vermögen (Bar- oder Sacheinlage) in die GmbH einbringt, ohne eine dessen Wert entsprechende Gegenleistung zu erhalten.

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