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BFH kontra Finanzbehörde: Eine Sacheinlage ist auch im Rahmen einer Bargründung bzw. -kapitalerhöhung möglich
Der I. Senat des BFH hat mit seiner Grundsatzentscheidung vom 7.4.2010, I R 55/09 deutlich gemacht, dass eine Sacheinlage auch im Rahmen einer Bargründung bzw. -kapitalerhöhung möglich ist.
Im Streitfall war die Sacheinlage - neben der zu erbringenden Bareinlage als Aufgeld (Agio) erbracht worden.
Die Entscheidung hat eine erhebliche klarstellende Bedeutung.