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BFH kontra Finanzbehörde: Erwerb von Rückstellungen

Mit  Urteil vom 14.12.2011 I R 72/10 unterstreicht der I. Senat des BFH den Grundsatz der Neutralität von Anschaffungsvorgängen und stellt sich damit wiederholt gegen die Rechtsauffassung der Finanzbehörden. Während für verschiedenen Rückstellungen steuerliche Ansatzverbote (z.B. Drohverlustrückstellungen) oder abweichende, niedrigere Bewertungen (Pensionsrückstellungen) bestehen, gilt dies nicht, wenn solche Verpflichtungen erworben werden. Der Ansatz / höhere Ansatz ist nach Auffassung des I.Senats des BFH in der Steuerbilanz dann auch in Folgejahre fortzuführen. Es wird interessant sein, wie sich die Finanzbehörden nach der erneuten Aussage des BFH nun positionieren werden.

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