Der BFH ist immer wieder für kreative Gedanken und neue Begrifflichkeiten zu gewinnen.
Nachdem sich der BFH von seiner eigenen Gesamtplanrechtsprechung verabschiedet hat und sich diesbezüglich einer zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogenen Betrachtung zugewandt hat, rollt nun eine neue Lawine auf den steuerlichen Berater zu, die so nicht erkennbar gewesen ist.
Der neue Trend aus dem BFH lautet "Verklammerungsrechtsprechung".
Dieser Trend ist in den letzten Jahren entstanden, wird aber erst jetzt richtig deutlich.
Im ersten Urteil des BFH zu den Flugzeugfonds wurde das Ergebnis zwar deutlich, der Begriff wurde jedoch noch nicht verwendet.
Bei seinem Urteil vom 8.6.2017 I'V R 30/14 zu den Containermodellen wurde der neue Trend jedoch schon deutlicher formuliert.
In seinem jüngsten diesbezüglichen Urteil vom 28.9.2017 IV R 50/15 zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels auch 20 Jahre nach dem Erwerb, wird dieser Trend jedoch sehr deutlich.
In diesem Urteil kommt der BFH - aufgrund der Annahme einer Verklammerung von lfd. Einkünften und Veräußerungsgewinnen - auch 20 Jahre nach dem Erwerb einer Immobilie zur Annahme eines gewerblichen Grundstückhandels.
U.a. über die Details dieser Entscheidung werden wir Sie und Ihre Mitarbeiter im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2018 informieren.