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BFH: Private Verwendung eines betrieblichen Gegenstands (PKW) durch einen Kleinunternehmer ist nicht umsatzsteuerbar
Der BFH ist mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 15.9.2011 V R 12/11 dem FG Berlin-Brandenburg, EFG 2011 1379 gefolgt und erstmals zu dieser grundsätzlichen Frage Stellung bezogen.
Demnach ist die private Verwendung eines betrieblichen PKW´s durch einen Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerbar.
Dies hat zur Folge, dass die unentgeltliche Wertabgabe nicht in den Gesamtumsatz i.S.d. § 19 UStG einzubeziehen ist.