Alle Artikel anzeigen

BFH-Revision: Trotz vollentgeltlicher Vermietung an Angehörige Erfordernis einer Totalüberschussprognose?

Unter dem Aktenzeichen IX R 17/21 ist beim BFH ein Verfahren zu der Frage anhängig, ob trotz Überschreitung der 66%-Marke bei aufwendig gestalteten Wohngebäuden eine Überschussprognose über die Vermietung an Angehörige vorzulegen ist.

 

Im Revisionsfall wurden drei vollfinanzierten Einfamilienhäusern an jeweils eines der drei Kinder und deren Ehepartner mit einer jeweiligen Wohnfläche von weit über 250 qm entgeltlich vermietet. Die Miete betrug jeweils mehr als 66% der ortsüblichen Miete. Der vollständige Werbungskostenabzug wurde begehrt.

 

Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 22.01.2021, 5 K 1938/19, Entscheidung nicht veröffentlicht) hatte offensichtlich eine Missbrauchsgefahr gesehen und trotz dieser Gegebenheiten eine Überschussprognose gefordert.

 

Hinweis: Die vorstehende relative Grenze von 66% galt ab dem Veranlagungszeitraum 2012 bis einschließlich 2020. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 wurde die Grenze zugunsten der Vermieter auf 50% abgesenkt. Allerdings wurde das Erfordernis einer Überschussprognose (wieder) eingeführt für Fälle, bei denen die tatsächliche Miete mindestens 50 %, aber weniger als 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Fällt die Überschussprogose positiv aus, sind alle Kosten abziehbar, andernfalls erfolgt eine nur anteilige Berücksichtigung.

 

 


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!