Alle Artikel anzeigen

BFH-Revision zur Höhe des Zinssatzes bei Ermittlung des Kapitalwertes eines Nießbrauchsrechts

Mit Beschluss vom 8.7.2021 (1 BvR 2237/14) hatte das BVerfG den Zinssatz nach § 233a AO von 6 % p.a. ab 2019 für nicht mehr anwendbar erklärt. Der Gesetzgeber hatte daraufhin den Zinssatz auf 1,8% p.a. herabgesetzt.

 

Zu der Frage, ob auch bei der Berechnung des Kapitalwerts eines Nießbrauchsrechts 1,8% statt bisher 5,5% zugrunde zu legen sind, ist seit dem 20.7.2022 ein Verfahren beim BFH anhängig.

 

Da ein Nießbrauchsrecht bei einem niedrigeren Zinssatz als 5,5% höher bewertet würde, empfiehlt es sich in entsprechenden Fällen, Einspruch mit Bezug auf die anhängige Revision einzulegen.

 


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!