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BFH: Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand

Der IX. Senat des BFH mit seiner Entscheidung vom 6. Oktober 2009 IX R 14/08 grundsätzlich - entgegen der Rechtsauffassung der Finanzbehörde bzw. des FG, EFG 2008, 947 - zur steuerlichen Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand Stellung genommen. Demnach steht der Annahme eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses nicht entgegen, dass dieses nicht an einem selbständigen Geschäftsanteil, sondern - als sog. Quotentreuhand - lediglich an einem Teil eines solchen Geschäftsanteils vereinbart wird. Ein solcher quotaler Anteil ist steuerrechtlich ein Wirtschaftsgut i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO und stellt damit einen treugutfähigen Gegenstand dar. Dies führte im Urteilsfall dazu, dass die entstandenen Veräußerungsgewinne i.S.d. § 17 EStG nicht den Treuhändern, sondern den Treugebern zuzurechnen waren.

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