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BFH: TW-AfA auf Forderungen innerhalb einer Betriebsaufspaltung
Der X. Senat des BFH hat mit Urteil vom 14. Oktober 2009 zur TW-AfA für Darlehen im Rahmnen einer Betriebsaufspaltung Stellung bezogen.
Demnach kann eine Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft nur nach Maßgabe einer Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen erfolgen.
Der Teilwert einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft kann daher nur nach den Maßstäben abgeschrieben werden, die für die Teilwertberichtigung der Beteiligung am Betriebsunternehmen durch das Besitzunternehmen bestehen; es ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen notwendig.
Sind die Ertragsaussichten dauerhaft so gering, dass der gedachte Erwerber des Besitzunternehmens für die Anteile am Betriebsunternehmen einen Preis zahlen würde, der unter dem Buchwert der Beteiligung am Betriebsunternehmen liegt, ist (auch) eine Teilwertabschreibung der Darlehensforderung (Pachtforderung) gerechtfertigt.
Diese Grundsätze wendet der BFH auch für eigenkapitalersetzende Darlehen an.